vonRedaktion Salzburg
JUNI 28, 2023
Ab 01. Juli keine Verkehrsbeschränkungen mehr; SARS-CoV-2-Tests nur mehr für symptomatische Personen bei niedergelassenen ÄrztInnen
Mit Ende Juni laufen das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz aus. Damit werden auch alle COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie die Meldepflicht von SARS-CoV-2 aufgehoben, und mit 01. Juli 2023 tritt das COVID-19-Überführungsgesetz in Kraft. Das bedeutet: Ab kommendem Samstag gilt eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht mehr als meldepflichtige Krankheit. Das Gratis-PCR-Test-Angebot in Apotheken und die Gurgeltestaktion „Gurgeln daheim“ sowie die elektronische Impfplattform des Landes Burgenland und der Grüne Pass werden mit Ende Juni eingestellt. Kostenlose SARS-CoV-2 Tests werden ab dann nur noch bei Auftreten von Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, bei niedergelassenen ÄrztInnen durchgeführt.
Die Aufzeichnungen zur Corona-Pandemie im Burgenland schlagen sich in folgenden Zahlen nieder: Insgesamt wurden im Burgenland seit Februar 2020 – sowohl auf behördliche Anordnung als auch in Form von Screenings, Testaktionen und Testzentren des Landes sowie freiwilligen Testangeboten – 6.051.906 SARS-CoV-2-Tests durchgeführt. Seit dem 25. Februar 2020 wurden im Burgenland insgesamt 199.200 laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle verzeichnet. 639 Personen sind in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben. Derzeit bewegen sich die Infektionszahlen auf einem so niedrigen Niveau wie zuletzt im August 2021. Aktuell sind noch 163 Personen infiziert, das sind 6 weniger als in der Vorwoche. Erstmals seit August 2020 werden aus den burgenländischen Spitälern keine an COVID-19 erkrankten PatientInnen gemeldet.
Um die Entwicklung und Verbreitung von SARS-CoV-2 auch in Zukunft zu beobachten und angemessen darauf reagieren zu können, wird auch weiterhin durch das Gesundheitsministerium ein bundesweites Abwassermonitoring durchgeführt.
Geltende Bestimmungen und Änderungen ab 01. Juli 2023
Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und dem Inkrafttreten des COVID-19-Überführungsgesetzes gelten ab 01. Juli 2023 im Burgenland folgende Änderungen:
Testangebot:
Bei Symptomen und Infektion:
COVID-19-Medikamente:
COVID-19-Schutzimpfung:
Die COVID-19-Schutzimpfung ist weiterhin ausschließlich bei den niedergelassenen ÄrztInnen im Burgenland möglich.
Grüner Pass:
Alle Informationen sowie gegebenenfalls aktuelle Maßnahmen rund um SARS-CoV-2 und COVID-19 finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.at/Corona.html.
Quelle: Land Burgenland